Urheberrecht und Nutzungsrechte
Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede teilweise oder vollständige Nachahmung ist unzulässig. Sollte nichts anderes vereinbart sein, gebe ich auf die von wickedArts entwickelte grafische Leistung (Entwürfe/ Grafiken/ Illustrationen) ein eingeschränktes Nutzungsrecht. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber die von wickedArts entwickelten Entwürfe im Sinne des Auftrages und ggf. erteilten Folgeaufträgen nutzen kann.
Werden die Entwürfe außerhalb unseres Vertrages verwendet, d.h. eine andere Agentur/ ein anderer Grafiker beauftragt, so treten wir mit einem Exklusivrecht auf die Entwürfe/ Grafiken/ Illustrationen das eingeschränkte Nutzungsrecht ab. Dies bedarf einer schriftlichen Einverständniserklärung und im Sinne des Auftraggebers der Bereitstellung der Daten in Form eines Datenträgers. Die Kosten für ein Exklusivrecht betragen die Vergütung der Gestaltungsleistung zzgl. 75 %. Sollte vorher ein einfaches Nutzungsrecht bestehen, räumen wir Ihnen mit Zahlung von 75 % zu der bereits vergüteten Leistung, das Nutzungsrecht auch zu einem späteren Zeitpunkt ein. Das einfache als auch das exklusive Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Vergütung an den Auftraggeber über. Urheberrecht des entwickelten Designs/ der Illustration hat in jedem Fall wickedArts.